1. Allgemeines
1.1. Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen The Unity Dance e.U. („The Unity Dance“) und ihren TanzschülerInnen („Kunden“) und bilden einen integrierten Bestandteil des jeweiligen Vertrages mit dem Kunden. The Unity Dance bietet ihre Leistungen gemäß Pkt. 2 ausschließlich unter Anwendung dieser AGB an. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Mündliche Nebenvereinbarungen verlieren mit Vertragsabschluss ihre Wirkung.
1.2. Aushang der AGB. Die aktuelle Fassung der AGB ist in den Räumlichkeiten von The Unity Dance („Tanzstudio“) zur Einsicht ausgehängt, auf der Homepage unter www.theunitydance.com und im Zuge der Onlineregistrierung über die Buchungsplattform Eversports abrufbar.
1.3. Sprache. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
2. Leistungen
2.1. Leistungsumfang. The Unity Dance bietet Tanzunterricht, Workshops, Tanzveranstaltungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen an. Das aktuelle Angebot an Leistungen wird auf der Website von The Unity Dance veröffentlicht. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive aller Steuern.
2.2. Leistungsangebot. Der Kunde hat die Möglichkeit, Abos, Blöcke oder Einzeltickets zu erwerben. Während der Erwerb von Blöcken und Einzeltickets zu keiner Vertragsbindung führt, geht der Kunde bei Abschluss eines Abos abhängig von der Auswahl des Abos eine Mindestvertragsbindung von 6, 12, 18 oder 24 Monaten ein.
2.3. Kursgestaltung. Die Kursgestaltung, den Kursinhalt sowie die Kurstermine legt The Unity Dance fest. Den Kunden kommt kein Mitspracherecht zu. Auch die Auswahl der Unterrichtssäle und der Tanzlehrer für die jeweiligen Kurse stehen The Unity Dance frei. Die Musikauswahl obliegt dem jeweiligen Tanzlehrer; diese kann auch anstößige Liedtexte enthalten.
2.4. Änderungen. The Unity Dance behält sich die Änderung der angebotenen Leistungen sowie der Kursinhalte und Kurstermine ausdrücklich vor.
3. Einzeltickets und Blockkarten
3.1. Allgemeines. Einzeltickets und Blockkarten sind an jenen Kunden, der das Einzelticket oder die Blockkarte erwirbt, gebunden. Hiervon ausgenommen sind Geschenkgutscheine. Einzeltickets und Blockkarten begründen jedoch kein Dauerschuldverhältnis. Sowohl Einzeltickets als auch Blockkarten können ausschließlich für reguläre Einheiten eingelöst werden. Ausgeschlossen sind gekennzeichnete Specials und Workshops.
3.2. Erwerb. Der Erwerb von Einzeltickets ist ausschließlich vor Ort im Tanzstudio durch Barzahlung oder Zahlung mit Bankomatkarte möglich. Eine Rückerstattung der Kosten für Einzeltickets und Blockkarten ist ausgeschlossen. Auch eine Barablösen ist nicht möglich. Bei Verlust des Einzeltickets bzw. der Blockkarte kann kein Ersatz der Kosten gewährt werden.
3.3. Erwerb Minderjähriger. Einzeltickets können bereits ab dem 14. Lebensjahr und Blöcke ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können keine Einzeltickets und Blöcke erwerben.
4. Abos
4.1. Allgemeines. Neben dem Erwerb von Einzeltickets und Blockkarten bietet The Unity Dance verschiedene Varianten von Abos (Flatrates) an.
4.2. Dauerschuldverhältnis. Der Abschluss eines Abos begründet eine Mitgliedschaft bei The Unity Dance. Die Mitgliedschaft bei The Unity Dance ist an den jeweiligen Kunden gebunden und kann nicht an Dritte übertragen werden. Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei der Mitgliedschaft handelt es sich daher um ein Dauerschuldverhältnis im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“). Die Höhe des Entgelts („Mitgliedsbeitrag“) hängt von der Art des Abos ab.
4.3. Mindestvertragsdauer. Die Mindestvertragsdauer beträgt je nach Art des Abos 6, 12, 18 oder 24 Monate.
4.4. Vertragsabschluss. Der Mitgliedschaftsvertrages kann online über die Eversports-Plattform oder vor Ort im Tanzstudio abgeschlossen werden. Im Falle des Abschlusses über die Eversport-Plattform stellt der Kunde in einem ersten Schritt eine Buchungsanfrage über die Eversports-Plattform. Eversports tritt als Vertreter von The Unity Dance auf, indem es dem Kunden eine Buchung im Auftrag und im Namen von The Unity Dance entweder direkt über die Eversports-Plattform oder per E-Mail bestätigt. Erst mit Erhalt einer entsprechenden Buchungsbestätigung von Eversports ist die Buchung des Kunden rechtswirksam.
4.5. Vertragsabschluss Minderjährige. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Abschluss einer Mitgliedschaft nur vor Ort im Tanzstudio in Beisein und mit schriftlicher Zustimmung des Erziehungsberechtigten möglich. Der Erziehungsberechtigte übernimmt diesfalls die persönliche Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten des Minderjährigen.
4.6. Kontaktdaten. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse bekannt zu geben, über die die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Der Kunden erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der AGB) entweder schriftlich per Post an die vom Kunden zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Kunden zuletzt genannte E-Mailadresse zugestellt werden.
4.7. Zahlungskonditionen. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsauftrag (SEPA Lastschrift) oder Kreditkarte und wird jeweils am 5. jedes Monats fällig. Optional kann der Gesamtbetrag des Mitgliedsbeitrages für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit auch einmalig bei Vertragsabschluss entrichtet werden. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift wie bei mangelnder Deckung, Auflösung des Kontos, unberechtigtem Widerruf des Auftrags oder unberechtigtem Einspruch gegen die Abbuchung, werden die von der Bank an The Unity Dance verrechneten Spesen an den Kunden weiterverrechnet.
4.8. Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug hat The Unity Dance Anspruch auf Verzugszinsen von 4 Prozent p. a., einen Anspruch auf Mahnspesen von EUR 20,00,– je Mahnung, sowie auf Ersatz der Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Einbringungsmaßnahmen.
4.9. Wertsicherung. Der Mitgliedsbeitrag unterliegt der Wertsicherung. Für die innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsabschluss von The Unity Dance zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise Festpreise. Für die danach zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise nach dem von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index wertgesichert, wobei Änderungen erst ab 1,5 Prozent berücksichtigt werden. Sie erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, welcher der Veränderung des Index vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Leistung frühestens abgerechnet werden darf, entspricht. Den angepassten Mitgliedsbeitrag hat der Kunde ab dem Monatsersten, der den Zugang des Änderungsschreibens von The Unity Dance folgt, zu entrichten.
4.10. Rücktrittsrecht. Schließt der Kunde den Mitgliedschaftsvertrag online über die Buchungsplattform Eversports ab, kann er gemäß § 11 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Mitgliedschaftsvertrag zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde kann für den Vertragsrücktritt das Musterformular auf der Website von The Unity Dance (unter www.theunitydance.com) verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wird. Wenn der Kunde den Mitgliedschaftsvertrag widerruft, hat The Unity Dance alle vom Kunden in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Mitgliedschaftsvertrages bei The Unity Dance eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, verwendet, das vom Kunden zur Zahlung beim Vertragsabschluss verwendet wurde. Schließt der Kunde den Mitgliedschaftsvertrag vor Ort im Tanzstudio ab, kommt ihm kein Rücktrittsrecht zu.
4.11. Kündigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kann von beiden Vertragsparteien nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten mit Wirkung zum Monatsletzten schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt werden.
4.12. Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. The Unity Dance ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn (i) sich der Kunde grob ungebührlich verhält, (ii) der Kunde den ordnungsgemäßen Tanzstudiobetrieb stört, (iii) sich oder Dritte durch eine nicht ordnungsgemäße Nutzung des Tanzstudios gefährdet, (iv) die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals nicht beachtet oder (v) mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts mehr als 1 Monat in Verzug gerät. Die Rückerstattung bereits im Voraus geleisteter Entgelte ist diesfalls ausgeschlossen. Ortsabwesenheit, Umzug, Urlaub sowie private oder berufliche Verhinderung berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
4.13. Änderungen. Der Kunde hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. The Unity Dance unverzüglich mitzuteilen. Allfällige Kosten, die The Unity Dance dadurch entstehen, dass der Kunde die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der Kunde zu tragen. Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA Basislastschriftverfahren berücksichtigt werden.
5. Mitgliedskarte
5.1. Allgemeines. Im Falle des Abschlusses eines Abos gemäß Pkt. 4 stellt The Unity Dance im Zuge des ersten Tanzstudiobesuches des Kunden eine Mitgliedskarte gegen ein Entgelt von EUR 15,– aus. Die Mitgliedskarte ist personenbezogen und nicht auf Dritte übertragbar. Im Falle eines Missbrauchs behält sich The Unity Dance das Recht vor, die Mitgliedschaft unverzüglich aufzukündigen, die Karte einzuziehen und weitere Kursbesuche zu untersagen.
5.2. Tanzstudiobesuch. Die Mitgliedskarte ist bei jedem Besuch des Tanzstudios – auf Anfrage gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis zum Zweck der Identifizierung – vorzuweisen.
5.3. Veranstaltungen. Die Mitgliedskarte ist bei Specials, Events, Workshops und Kooperationspartnern vorzulegen, um von allfälligen Vergünstigungen Gebrauch zu machen.
5.4. Verlust/Diebstahl. Bei Verlust oder Diebstahl der Mitgliedskarte ist dies unverzüglich The Unity Dance zu melden. Um die Leistungen von The Unity Dance weiter nutzen zu können, hat der Kunde diesfalls eine neue Mitgliedskarte gegen Entgelt in Höhe von EUR 15,– zu erwerben.
5.5. Rückgabe. Bei Beendigung des Mitgliedschaftsvertrages verliert die Mitgliedskarte ihre Gültigkeit. Sie ist binnen 14 Tagen ab Vertragsbeendigung an The Unity Dance zurückzustellen. Eine Rückerstattung des Entgelts gemäß Pkt. 5.1 und 5.4 ist ausgeschlossen.
6. Stilllegung und Aussetzung der Mitgliedschaft
6.1. Vorübergehende Stilllegung ohne Grund. Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen einen Antrag auf vorübergehende Stilllegung für max. 2 Monate im Vertragsjahr der Mitgliedschaft stellen. Jede beabsichtigte Stilllegung durch den Kunden ist in Schriftform spätestens am 25. des Vormonats an The Unity Dance zu erklären.
6.2. Aussetzung aus gesundheitlichen Gründen. Die Mitgliedschaft kann aus wichtigen gesundheitlichen Gründen, Schwangerschaft und Sportuntauglichkeit von mehr als 4 Wochen ausgesetzt werden. Das Vorliegen einer der zur Aussetzung berechtigenden Gründe sind vom Kunden mittels fachärztlichen Attests im Vorhinein nachzuweisen.
6.3. Folgen der Stilllegung/Aussetzung. Für den Zeitraum der Stilllegung/Aussetzung ruht auch die Zahlungspflicht des Kunden. Dem Kunden ist die Nutzung des Tanzstudios während dieses Zeitraumes untersagt. Bei Gewährung der Stilllegung/Aussetzung verlängert sich die Mindestvertragsdauer um die Dauer der Stilllegung/Aussetzung. Auch die nächste Kündigungsmöglichkeit verschiebt sich um die Dauer der Stilllegung/Aussetzung. Eine rückwirkende Vergütung des Mitgliedsbeitrags ist in beiden Fällen ausgeschlossen.
6.4. Bearbeitungsgebühr. Im Falle einer Stilllegung/Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- erhoben.
6.5. Ausnahme. Die Stilllegung/Aussetzung der Mitgliedschaft ist nicht möglich, wenn der Mitgliedschaftsvertrag bereits gekündigt wurde oder The Unity Dance zu einer außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages berechtigt ist.
7. Tanzstudionutzung
7.1. Verbot des Konsums von Suchgiften. Personen unter Einfluss von Alkohol und/oder Suchtgift ist der Zutritt oder das Verweilen in den Räumlichkeiten von The Unity Dance nicht gestattet. Der Konsum von Alkohol, Suchtgiften und/oder sonstigen Mitteln, die die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (z.B. Anabolika), ist in den Räumlichkeiten von The Unity Dance untersagt.
7.2. Speisen/Getränke. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und nicht verschließbaren Getränken ist in den Tanzsälen nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur nach Absprache mit dem Personal.
7.3. Rauchverbot. Die gesamten Räumlichkeiten des Tanzstudios und der Millennium City sind ausnahmslos Nichtraucherbereiche. Sollte gegen das Rauchverbot verstoßen werden, so haftet der Verursacher für jegliche Kosten, die dadurch entstehen (z.B. Feuerwehreinsätze).
7.4. Veranstaltungen. Im Tanzstudio finden gelegentlich Veranstaltungen von The Unity Dance sowie von Kooperationspartnern statt. Im Zuge dieser Veranstaltungen kann es auch zum Ausschank von alkoholischen Getränken kommen. The Unity Dance hält sich beim Ausschank der alkoholischen Getränke an die Bestimmungen des Wiener Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
7.5. Verbot von Video-, Film- oder Fotoaufnahmen. Video-, Film- oder Fotoaufnahmen durch Kunden sind in den Räumlichkeiten von The Unity Dance untersagt.
7.6. Weisungen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Tanzstudio, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen an die Kunden zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Weisung behält sich The Unity Dance das Recht vor, den Mitgliedschaftsvertrag zu kündigen und allfällige Ansprüche direkt gegen den Kunden geltend zu machen.
7.7. Hausordnung. The Unity Dance behält sich das Recht vor, eine für die Kunden verbindliche Hausordnung für die Benutzung des Tanzstudios einzuführen. Die Hausordnung enthält unter anderem Bestimmungen zur zulässigen Nutzung des Tanzstudios sowie zur Wahrung der Rechte anderer Kunden. Der Kunde verpflichtet sich bei jeglicher Nutzung des Tanzstudios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt im Tanzstudio für alle Kunden einsehbar aus.
8. Vermietung des Tanzstudios
8.1. Allgemeines. Die Kunden von The Unity Dance haben die Möglichkeit, die Räumlichkeiten des Tanzstudios nach (terminlicher) Absprache mit The Unity Dance gegen Zahlung eines Mietentgelts tage- und/oder stundenweise anzumieten. Im Abo Flatrate Fullout ist ein monatliches Mietkontingent von 3 Stunden inkludiert.
8.2. Buchung. Der Kunde hat eine schriftliche Terminanfrage an The Unity Dance zu richten. The Unity Dance bearbeitet die Terminanfrage und übermittelt dem Kunden im Anschluss eine Terminbestätigung oder – für den Fall, dass der gewünschte Termin nicht verfügbar ist – einen alternativen Terminvorschlag. Die Buchung wird erst mit schriftlicher Bestätigung seitens The Unity Dance wirksam.
8.3. Zahlung. Das Mietentgelt ist im Voraus per Banküberweisung, Bankomatkartenzahlung, Kreditkartenzahlung oder in bar zu entrichten.
8.4. Nutzungsregeln. Auf den Zeitraum der Anmietung finden die Bestimmungen zur Nutzung des Tanzstudios wie insbesondere Pkt. 7 dieser AGB Anwendung. Das Tanzstudio ist so zu hinterlassen, wie es vorgefunden wurde. Reinigungsmittel werden von The Unity Dance zur Verfügung gestellt.
8.5. Stornierung. Eine Stornierung der Buchung ist bis zu 72 Stunden vor Mietbeginn kostenlos möglich. Danach wird das Mietentgelt in voller Höhe verrechnet.
8.6. Haftung. Der jeweilige Kunde haftet für die Dauer der Anmietung der Räumlichkeiten für sämtliche Schäden, insbesondere am Gebäude und Inventar, die während der Anmietung durch die Veranstaltungsteilnehmer oder ihn selbst verursacht wurden.
8.7. Haftungsausschluss. The Unity Dance übernimmt für den Zeitraum der Anmietung keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden.
9. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
9.1. Haftungsausschluss. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der The Unity Dance und deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Die Teilnahme am Tanzunterricht sowie der Besuch des Tanzstudios erfolgt auf eigene Gefahr. Weiters übernimmt The Unity Dance keine Haftung für vorübergehende Beeinträchtigungen des Leistungsangebotes, insbesondere wegen vorübergehender Betriebssperre, Personalausfälle, sowie wegen Wartungs- oder Umbauarbeiten; in diesem Fall besteht auch kein Anspruch auf Entgeltminderung.
9.2. Haftungsbeschränkung. Schadenersatzansprüche gegen The Unity Dance sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückgehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Personenschäden.
9.3. Wertgegenstände. Auch für unbeaufsichtigt abgelegte Gegenstände jeglicher Art übernimmt The Unity Dance keine Haftung. Wertgegenstände können in den dafür vorgesehenen Wertfachschrank bei der Rezeption gegen Hinterlegung eines Ausweises als Pfand deponiert werden. Bei Verlust des Schlüssels wird eine Gebühr von EUR 15,– verrechnet.
10. Datenschutz
10.1. Allgemeines. Die Verarbeitung der Daten der Kunden erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) sowie den einschlägigen nationalen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10.2. Datenschutzerklärung. Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von The Unity Dance verwiesen. Die aktuellste Version ist sowohl im Tanzstudio ausgehängt, als auch auf unserer Website unter www.theunitydance.com abrufbar.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen der AGB. The Unity Dance behält sich vor, diese AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn The Unity Dance auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Möglichkeit hat, die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
11.2. Anwendbares Recht. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
11.3. Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft bei The Unity Dance ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien.
11.4. Online-Streitbeilegung. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. The Unity Dance ist jedoch nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, um Streitigkeiten mit Verbrauchern beizulegen.
11.5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gilt eine dieser so weit als möglich nahekommende, wirksame und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand Sept. 2022